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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Lars Buculie – Einzelunternehmen (nachfolgend: „wir“) und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erfolgt ist. Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

2. Vertragsschluss

2.1 Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch die ausdrückliche schriftlich oder in Textform erfolgende Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) zustande. Selbiges gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Soweit die Beauftragung per E-Mail oder Telefon eingeht, gilt diese ebenfalls als Angebot uns gegenüber. Die Vertragsannahme erfolgt durch Zusendung des Vertragstextes. Der Vertragstext wird dem Kunden per E-Mail zugesandt und durch uns gespeichert.

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und sind sechs Wochen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders im Angebot angegeben, gültig.

2.3 Grundlage für unser Tätigwerden und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen das Briefing des Kunden. Wird dieses mündlich erteilt, erstellen wir über dessen Inhalt einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung per E-Mail übersandt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem nicht innerhalb von 2 weiteren Werktagen nach Überlassung widerspricht. Auch der Kontaktbericht wird durch uns gespeichert.

3. Leistungsumfang / Änderungswünsche des Kunden

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

3.2 Wir bieten folgende Leistungen an:

  • Erstellung, Anpassung, Planung und Wartung und Pflege von Websites und Webshops
  • Konzeption, Einrichtung, Planung und Betreuung von Profilen in sozialen Netzwerken
  • Online-Marketing
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO und SEA)
  • Social Media Marketing und Pflege von Social Media Kanälen
  • Grafik- und Printdesign

Die vertragsspezifischen von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.

3.3 Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert, die der Zielerreichung des Kunden angemessene spezifische künstlerisch-kreative Leistungseigenschaften gestattet.

3.4 Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Kunde Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren (Änderungsverlangen). Ein Änderungsverlangen ist grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail (ausschließlich an hallo@larsbuculie.de) an uns zu richten. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilen wir dem Kunden nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmen eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der von uns benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen entstehende Mehraufwand die Einhaltung ursprünglich vereinbarter Fristen behindert, weisen wir den Kunden darauf hin. Der Kunde und wir werden in diesem Fall eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Fristen vereinbaren. Erzielen Kunde und wir trotz des vereinbarten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fristen, sind wir einseitig berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen.

3.5 Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist vom Leistungsumfang nicht umfasst. Im Falle einer abweichenden individuellen Vereinbarung hat der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. Wir sind ebenfalls nicht verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) rechtlich auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Entsprechend gilt dies für seitens des Kunden freigegebene Texte und Inhalte, insbesondere schulden wir keine Überprüfung auf Rechtsschreibfehler oder Korrektur von Inhalten.

3.6 Wir sind, sofern für den Kunden zumutbar, zu Teillieferungen berechtigt. Darüber hinaus sind wir auch berechtigt, betriebsfremde Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

3.7 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website sowie einer Unternehmensseite in Sozialen Netzwerken rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Impressumpflicht nach § 5 DDG; Informationspflichten nach den §§ 312 c und e (Fernabsatz und Elektronischer Geschäftsverkehr); Prüfpflichten bei Linksetzungen und Inhalte von Forendiskussionen, Blogs und Chaträumen; Pflichten zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften sowie zur Wahrung von Urheber- und Markenrechten Dritter.

4. Leistungen von Drittanbietern

4.1 Müssen wir zur Erfüllung von Aufträgen Verträge mit Drittanbietern (bspw. sozialen Netzwerken, Software-Lizenzen, Anbietern von Webspace) schließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Vertretung des Kunden.

4.2 Wir erstellen eine Liste der zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Fremdleistungen und legen sie dem Kunden mit einem Kostenvoranschlag zur Freigabe vor. Wir sind berechtigt, diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns hierzu Vollmacht zu erteilen, sofern die Freigabe erfolgt ist und stellt uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und auf unsere Rechnung geschlossen werden müssen, sind uns die damit verbundenen Kosten vom Kunden zu erstatten.

4.4 Wir übernehmen keine Gewähr für die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags oder die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Fremdleistungen Dritter.

4.5 Sofern externe Dienste zur Einbindung in die Website genutzt werden (bspw. GoogleMaps, Youtube) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt.

4.6 Greifen unsere Produkte über Schnittstellen von Drittanbietern zu, kann die ständige Erreichbarkeit der Schnittstellen und Richtigkeit der Daten, auf die über die Schnittstellen zugegriffen wird, durch uns nicht garantiert werden. Die Haftung für Verfügbarkeit und Richtigkeit liegt allein beim Drittanbieter. Der Kunde stellt uns insoweit von einer Verantwortung frei.

5. Beauftragung von Subunternehmern

5.1 Wir sind berechtigt, vereinbarte Leistungen selbst zu erbringen oder ganz oder in Teilen an Subunternehmer, wie bspw. Texter, Fotografen, Sprecher oder Illustratoren weiterzugeben.

5.2 Können im Fall der Beauftragung von Subunternehmern unsere Leistungen ohne unser Verschulden durch zeitweise oder dauerhafte Verhinderung eines beauftragten Subunternehmers nicht oder voraussichtlich nicht fristgemäß erbracht werden, teilen wir dies dem Kunden mit.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Alle durch uns erbrachte Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.

6.2 Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls unserer ausdrücklichen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns.

6.3 Insbesondere wird dem Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, kein Quellcode überlassen. Ist die Überlassung des Quellcodes vereinbart, wird dem Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht an diesem eingeräumt.

6.4 Der Kunde überträgt uns alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er versichert insoweit, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu besitzen und erklärt, dass hierdurch Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrages auf uns zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind.

7. Honorar und Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird das Honorar mit einem Stundensatz vergütet. Das Honorar versteht sich immer netto zuzüglich der am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie Verpackung, Transport, Maut, Frachtversicherung, Ein- und Ausfuhrzöllen. Die Abrechnung des Honorars erfolgt je angefangener 15 Minuten.

7.2 Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen. Das Recht eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

7.3 Die Honorare sind bei Abnahme der Leistungen fällig, bei Teillieferungen ist das entsprechende Teilhonorar bei Abnahme des Teils der Leistung fällig. Wünscht der Kunde eine vorläufige Teilveröffentlichung einer Website, weil er noch nicht alle Inhalte liefern konnte, werden die bis dato erbrachte Leistungen mit der Veröffentlichung zur Zahlung fällig. Da das Einstellen von Inhalten als Gesamtaufwand kalkuliert wird, kann sich der Aufwand für nachträglich eingepflegte Inhalte erhöhen und wird dann ggf. nach entstandenem Zeitaufwand berechnet.

7.4 Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für Projektleistungen hat der Kunde für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich oder erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet, die hierfür anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Daneben hat der Kunde die hierfür vereinbarte Bearbeitungsgebühr (derzeit € 10,00 netto je Rücklastschrift) zu bezahlen

7.5 Weiterhin sind wir jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. In der Regel sind dies 30 %. Dies gilt insbesondere im Fall der Beauftragung von Subunternehmern und Fremdleistungen sowie bei veranschlagten Festpreisen. Im Rahmen eines vereinbarten Werbebudgets muss dieses zu 100 % im Voraus durch den Kunden bezahlt werden – nicht genutztes Budget bekommt der Kunde per Gutschrift erstattet.

7.6 Reisekosten und Spesen werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet. Eventuell zu zahlende GEMA-Gebühren trägt der Kunde.

7.7 Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

8. Termine, Fristen, Leistungshindernisse

8.1 Ein seitens des Kunden gewünschter konkreter Liefertermin ist stets durch uns ausdrücklich zu bestätigen. Die Einhaltung fixer Termine und Fristen durch uns setzt voraus, dass alle Fragen geklärt und die Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten worden sind sowie sämtliche vom Kunden beizubringen Informationen, Dateien, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig eingegangen sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

8.2 Ist für unsere Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, verlängert sich die Leistungs- oder Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Auch bei Verzögerungen aufgrund von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware / Software), soweit sie uns nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Probleme mit Produkten Dritter, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

8.3 Werden seitens des Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht lediglich geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und/oder Fristen, die nach dem ursprünglichen Vertragsgegenstand bestimmt wurden, ihre Gültigkeit.

8.4 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation), Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite unverzüglich anzeigen. Sind aus diesen Gründen Leistungs-/Lieferfristen nicht einzuhalten, begründet dies keinen Verzug.

8.5 Bei Leistungs-/Lieferungsverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, uns alle Unterlagen und Materialien, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel ist mit der Rechtzeitigkeit ein Zeitraum von 14 Tagen gemeint, sofern keine kürzere Frist zur Leistungserbringung vereinbart wurde. Er übermittelt diese in der mit uns abgesprochenen Form. Fehlen konkrete Absprachen über die Form, stellt der Kunde sie sowohl in gedruckter als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

9.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Unterlagen und Materialien, die er uns zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Er hat uns von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft.

9.3 Soweit wir dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten diese mit Ablauf der Frist als genehmigt, sofern wir vom Kunden binnen der Frist keine Korrekturaufforderung erhalten.

9.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ausreichend Ressourcen und Informationen an uns zur Verfügung gestellt werden. Er wird insbesondere dafür sorgen, dass ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sowie die erforderliche Anzahl von kompetenten Mitarbeitern aus sachlicher und EDV-technischer Sicht als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auch sorgt der Kunde dafür, dass uns, sofern erforderlich, Zugangsdaten und Zugänge zu seinem System bereitgestellt und offen gehalten werden. Verzögerungen oder Unmöglichkeiten, die darauf beruhen, dass der Kunde entsprechende Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, gehen allein zu Lasten des Kunden.

9.5 Sobald Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität unserer Leistungen auftreten, wird der Kunde uns unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt, Fehlerspezifikation sowie Name und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters unterrichten.

9.6 Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und Schnittstellen verantwortlich. Er ist weiterhin verpflichtet, sich angemessen vor Datenverlust zu schützen und hierzu insbesondere regelmäßige und anlassbezogene Datensicherungen durchzuführen.

9.7 Im Rahmen der Registrierung kann dem Kunden bei bestimmten Produkten eine initiale Benutzerkennung und ein Kennwort gegeben werden, oder der Kunde vergibt an sich selbst als Zugriffsberechtigung eine Benutzerkennung und ein Kennwort. Der Kunde erteilt uns die Erlaubnis, frei über Kennwörter und Zugangsdaten zu verfügen. Die Zugangsdaten werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. bzw. über das Kundencenter. Änderungen müssen schriftlich oder per E-Mail an hallo@larsbuculie.de mitgeteilt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde wird uns unverzüglich darüber informieren, wenn er Kenntnis davon erhält, dass Benutzerkennung oder Kennwort unbefugten Dritten bekannt sind bzw. eine missbräuchliche Nutzung festgestellt worden ist und diese ändern. Für alle Handlungen, die unter Verwendung oder Missbrauch der Benutzerkennung und/oder des Kennwortes erfolgen, ist der Kunde allein verantwortlich oder haftbar. Eine Haftung durch uns besteht insoweit nicht.

9.8 Mehraufwendungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist, geht zu Lasten des Kunden und können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.

10. Abnahme (bei werkvertraglichen Leistungen)

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die durch uns erbrachten Leistungen innerhalb von drei Tagen abzunehmen, sobald wir die Fertigstellung schriftlich oder in Textform angezeigt und den Leistungsgegenstand übergeben haben. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, der Kunde hat uns über einen Mangel nach Ziffer 10.2 unterrichtet. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.

10.2 Der Kunde hat das Produkt bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich nach Übergabe und soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, hat der Kunde uns hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt das Produkt bzw. die erbrachte Leistung als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so hat die Anzeige durch den Kunden unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen.

10.3 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes nach dem Vertragszweck nur unwesentlich oder gar nicht eingeschränkt ist.

10.4 Fertiggestellte Teilleistungen sind, soweit abtrennbar, jeweils nach Anzeige der Fertigstellung und Übergabe durch uns vom Kunden abzunehmen.

10.5 Haben wir Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen beauftragt, teilen wir die Anzeige der Fertigstellung und Übergabe des Leistungsgegenstands durch den Subunternehmer dem Kunden mit. Nach Übergabe des vom Subunternehmer erbrachten Leistungsgegenstands an den Kunden können wir entsprechend 10.1 die Abnahme durch den Kunden verlangen.

11. Nichtverfügbarkeit der Leistung

11.1 Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Belieferung von uns durch unsere Vertragspartner. Wenn die bestellte Ware bzw. für die Herstellung erforderliche Materialien nicht verfügbar sind, weil wir nach Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von unserem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden bereits ein konkretes Deckungsgeschäft, also eine Vereinbarung mit unseren Lieferanten über die Lieferung der notwendigen Teile, abgeschlossen haben und vom Lieferanten überraschend nicht beliefert wurden.

11.2 Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern wir hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt haben. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt.

12. Zahlungs- und Annahmeverzug

12.1 Der Kunde haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei uns bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Ware.

12.2 Nimmt der Kunde die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an, kommt der Kunde in Annahmeverzug. Im Fall des Annahmeverzugs hat der Kunde die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Versandkosten oder etwaige Verwahr- oder Verwaltungskosten zu erstatten. Wir haben ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten. Sofern der Kunde die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, können wir vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung der Waren vor.

13.2 Unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstände dürfen nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht zur Mangelbeseitigung für den Fall, dass wir uns mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung in Verzug befinden.

14. Gewährleistung (Werkvertragliche Leistungen)

14.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher. Es gelten die Regelungen nach § 377 HGB als vereinbart.

14.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge verpflichten wir uns, die Mängel in angemessener Frist (mindestens 14 Werktage) zu beheben, wobei der Kunde uns hierzu alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn dies unmöglich ist oder für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

14.3 Wir gewährleisten gegenüber dem Kunden dass der Leistungsgegenstand der vereinbarten Beschaffenheit und Funktionalität entspricht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass vor allem im Bereich Webdesign/Software eine völlig fehlerfreie Leistung nicht möglich und nicht erforderlich ist. Einigkeit besteht zwischen den Parteien auch darüber, dass unsere künstlerische Gestaltungsfreiheit gewahrt werden muss. Entsprechend begründet es keinen Mangel, wenn gestalterisch künstlerische Elemente von den Vorstellungen des Kunden abweichen sofern und soweit grundsätzliche Leistungsanforderungen des Kunden in branchenüblicher Qualität und Güte umgesetzt wurden.

14.4 Nimmt der Kunde selbstständig Veränderungen am Leistungsgegenstand vor oder lässt solche Veränderungen von Dritten vornehmen, insbesondere Veränderungen des Quellcodes, oder verwendet der Kunde nicht von uns freigegebene Hard- und Software im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand, entfällt das Recht auf Gewährleistung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel nicht auf den beschriebenen Handlungen beruht.

14.5 Unsere Gewährleistungshaftung ist auf den Auftragswert, bei Schadenersatzansprüchen auf die Deckungsgrenze der durch uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern und soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.

15. Haftung

15.1 Wir haften nur für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Bei nicht vorsätzlichen Handlungen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert begrenzt.

15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

15.3 Unabhängig von einem Verschulden von uns haften wir nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.

15.4 Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

15.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden (Fremdleistungen Dritter), übernehmen wir gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung.

15.6 Mit der Abnahme durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren technische und funktionale Richtigkeit. Für solchermaßen vom Kunden freigegebene Leistungen entfällt jede Haftung unsererseits.

15.7 Der Kunde haftet allein für die abgenommenen Inhalte der Leistung und stellt sicher, dass darin weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze, sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

15.8 Der Kunde steht dafür ein, dass die uns zur Verfügung gestellten Leistungsgegenstände frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind, welche die Durchführung des Vertrages einschränken oder ausschließen könnten.

15.9 Jegliche Haftung unsererseits für Ansprüche, die aufgrund der vertragsgemäßen Leistung von Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass wegen der vertragsgemäßen Durchführung der Leistung wir selbst von Dritten in Anspruch genommen werden, hält der Kunde uns schad- und klaglos. Der Kunde hat uns finanzielle und sonstige Nachteile (immaterielle Schäden) zu ersetzen. Wir haften auch nicht für Rechtsverletzungen Dritter aufgrund von Inhalten (z.B. Bilder, Texte), die der Kunde uns zur Erfüllung des Vertrags überlassen hat.

15.10 Social-Media-Aktivitäten werden in der Öffentlichkeit gelegentlich negativ bewertet. Wir übernehmen keine Garantie für eine positive Resonanz auf betreute Profile bzw. einzelne Beiträge. Sofern der Kunde keine Freigabe der einzeln durch uns erstellten Beiträge fordert, bemühen wir uns, relevante und hochwertige Beiträge zu veröffentlichen. Die inhaltliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Kunden. Entsprechend gilt dies bei der Beauftragung mit Werbemaßnahmen.

15.11 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

16. Datenschutz und Geheimhaltung

16.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von uns auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Wir versichern, Kundendaten nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu speichern und zu verarbeiten sowie uns im Rahmen der Bearbeitung von Kundendaten stets an die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu halten und auch im Übrigen ein Höchstmaß an Sorgfalt bei der Behandlung von Kundendaten aufzuwenden. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die der Kunde vor dem Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen konnte.

16.2 Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren. Insbesondere erklärt der Kunde seine Einwilligung dazu, dass wir seinen Namen und sein Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf unserer Website sowie im Rahmen unserer Social-Media-Auftritte bei Facebook, Instagram, LinkedIN sowie XING verwenden dürfen, um die Leistungserbringung bzw. die Zusammenarbeit zu bewerben.

16.3 Die vorvertragliche und vertragliche Kommunikation mit dem Kunden erfolgt neben der telefonischen Kommunikation auch mittels der Konferenzsoftware Teams der Anbieterin Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA (Datenschutzerklärung: https://learn.microsoft.com/de-de/microsoftteams/privacy/teams-privacy). Der Kunde hat bei der Nutzung der Plattformen in die jeweiligen Datenschutzbestimmungen eingewilligt. Eine Verantwortlichkeit für die Verwendung der Daten durch die Plattformen ist auf unserer Seite ausgeschlossen.

16.4 Im Rahmen des Kundensupports bieten wir dem Kunden Unterstützung und Hilfestellungen bei Installationen und Störungen an. Dies erfolgt in der Regel telefonisch oder mittels der Fernwartungssoftware AnyDesk der AnyDesk Software GmbH, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart bzw. der Funktion Remote Control der Konferenzsoftware Teams der Anbieterin Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA. Der Kunde ist für die Herstellung der Verbindung und für das Laden des Programms AnyDesk bzw. der Software Teams auf seinem Computer selbst verantwortlich. Vor Durchführung der Fernwartungsleistung ist vom Kunden eine aktuelle Datensicherung seines Computersystems vorzunehmen. Wir können keine Gewähr oder Haftung für eine ununterbrochene Serververfügbarkeit (z.B. bei Wartungsarbeiten, Serverausfall etc.) übernehmen. Weitere Informationen zum Datenschutz und dem AnyDesk Support Tool findet der Kunde unter: https://anydesk.com/de/datenschutz, hinsichtlich der Remote Control von Teams unter https://learn.microsoft.com/de-de/microsoftteams/privacy/teams-privacy.

16.5 Wir versenden nach internen Richtlinien verschlüsselte und zertifizierte E-Mails an den Kunden. Von unserer Seite kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass der Kunde als Empfänger entsprechende Empfangsgeräte bereithält, um derartig gesicherte E-Mails zu empfangen. Des Weiteren stellen wir dem Kunden Informationen über das System „Google Drive“, einen verschlüsselten Ordner, zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden kann im Einzelfall auch ein Versand über Messengerdienste erfolgen, standardmäßig wird dies durch uns aber nicht vorgesehen.

Für den Fall, dass ein verschlüsselter Versand nicht möglich oder durch den Kunden nicht gewünscht ist, willigt der Kunde hiermit ein, dass er mit der Kommunikation über unverschlüsselte E-Mails zur Auftragsabwicklung einverstanden ist. Dieses Einverständnis wird ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass in der E-Mail besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern der Kunde bereits die besonderen persönlichen Daten per unverschlüsselter E-Mail an uns gesandt hatte, genehmigt er die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.

Für den Fall, dass der Kunde eine Kommunikation über WhatsApp Business oder andere Messengerdienste ausdrücklich wünscht, willigt der Kunde hiermit ein, dass er mit der Kommunikation WhatsApp Business / andere Messengerdienste zur Auftragsabwicklung einverstanden ist. Dieses Einverständnis wird ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass in den Messengernachrichten besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern der Kunde bereits die besonderen persönlichen Daten per Messengerdienst an uns gesandt hatte, genehmigt er die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.

16.6 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (postalisch oder per E-Mail) zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum erfolgten Widerruf erfolgten Datenverarbeitung. Wir sind in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

16.7 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer beider Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

16.8 Die Parteien werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und Programmcodes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Kunde wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken, die online gestellt werden, zu verhindern.

17. Besondere Bedingungen für die Wartung und Pflege von Websites

17.1 Gegenstand der zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge ist die Erbringung von Pflegeleistungen. Dabei erbringen wir je nach Vereinbarung Leistungen, die für den Erhalt und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Website in ihrer jeweils aktuellen Version notwendig sind, Leistungen in Form von Aktualisierung und Erweiterung der Website sowie auch sonstige Leistungen zur Anpassung und Fortentwicklung der Website nach Wünschen und Bedürfnissen des Kunden.

17.2 Drittanbieter-Software /-programme

  • Sollte Drittsoftware eingesetzt werden, wie z.B. Typo3, Drupal, Wordpress, Kirby, Youtube-Api etc., übernehmen wir dafür keine Haftung.
  • Es ist in der Verantwortung des Herstellers der jeweiligen Drittsoftware, Security- und Funktions-Updates durchzuführen und bereitzustellen, um eine zuverlässige Funktion auf den vorgegebenen Browser- und Betriebssystemen zu gewährleisten.
  • Wir können auf Wunsch ein funktionales Testing der Webseite durchführen. Sollten Fehler entdeckt werden, können diese nach Aufwand behoben werden. Der Kunde bekommt eine detaillierte Auflistung aller entdeckten Fehler, inkl. einer Einschätzung des Zeitaufwandes zur Behebung. Zusätzlich können wir auf Wunsch, nach einem vorherigen Test im Entwicklungssystem, das Einspielen der Software-Updates/-Patches der Hersteller für das Live-System übernehmen.
  • Sollte sich dennoch herausstellen, dass eine Drittanbietersoftware nicht wie gewünscht funktioniert, werden wir kostenpflichtig versuchen, den Fehler zu beheben oder den Austausch der Software durchführen. Der Kunde wird vorab über den zu erwartenden Aufwand informiert.

17.3 Fehlerbeseitigung

(1) Wir werden Mängel der Website, die während der Laufzeit des jeweiligen Pflegevertrages auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen.

(2) An der Website auftretende Mängel sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend nach den Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten abzuarbeiten. Wir werden den Kunden über den Stand und den Erfolg der Beseitigung laufend informieren.

  • Kritischer Mangel (Prio 1): Störung, die einen Ausfall der gesamten Website oder wesentlicher Teile davon verursacht, sodass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Es liegt eine derartige Beeinträchtigung vor, dass eine sofortige Abhilfe unumgänglich ist.
  • Wesentlicher Mangel (Prio 2): Störung, die die Nutzung der Website derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit der Website nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist.
  • Sonstiger Mangel (Prio 3): Sonstige Störungen, die die Nutzung der Website nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.

(3) Die Einordnung der Mängel in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch uns nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Auswirkungen, die der betreffende Leistungsmangel auf den Geschäftsbetrieb des Kunden hat.

(4) Wir bzw. der durch uns beauftragte Servicedienstleister werden auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren: ein Tag (Prio 1), drei Tage (Prio 2), sieben Tage (Prio 3) nach Eingang der Meldung durch den Kunden und die Mängel binnen folgender Fristen beseitigen: drei Tage (Prio 1), sieben Tage (Prio 2), 14 Tage (Prio 3) nach Eingang der Meldung durch den Kunden.

(5) Sofern absehbar ist, dass sich ein kritischer oder wesentlicher Mangel nicht innerhalb der vorstehend definierten Zeiträume beheben lässt, werden wir innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung bereitstellen. Die Bereitstellung entbindet uns nicht von der Verpflichtung zur schnellstmöglichen Beseitigung des Mangels.

(6) Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Leistungsmängel ist der Kunde berechtigt, uns Prioritäten für die Beseitigung vorzugeben.

(7) Wir erbringen die Supportleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose.

(8) Die in Absatz 4 definierten Zeiträume gelten nicht, sofern die Nichterreichbarkeit der Website auf Umständen beruht, auf die wir keinen Einfluss haben und auch nicht nehmen können.

17.4 Aktualisierung der Websites

(1) Wir überwachen die Gebrauchstauglichkeit der Website von uns aus in angemessenen zeitlichen Abständen und beheben etwaige Funktionsmängel. Sofern vereinbart, übernehmen wir auch die inhaltliche Pflege der Website in Form von Textbeiträgen in zwischen den Vertragsparteien näher zu vereinbarender Form und Intervallen.

(2) Wir sind verpflichtet, die geänderten Websites jeweils unmittelbar nach der Aktualisierung im Internet verfügbar zu machen.

(3) Inhalte der Website werden nach deren Aktualisierung in dem Format abgespeichert, in dem vergleichbare Daten der bestehenden Website abgespeichert sind, es sei denn, der Kunde gibt eine abweichende Formatierung ausdrücklich vor.

17.5 Wartungs- und Pflegeverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, bevor sie ordentlich gekündigt werden können. Sie verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht einen Monat vor Vertragsende in Textform gekündigt werden.

17.6 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und besteht für uns insbesondere dann, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist.

18. Besondere Bedingungen für Online-Marketing und Werbemaßnahmen

18.1 Bei Leistungen im Bereich des Marketings handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen – ein konkreter Erfolg ist nicht geschuldet, es sei denn es wurde zwischen den Parteien anderes schriftlich vereinbart. Im Regelfall sind daher werkvertragliche Regelungen nicht anwendbar.

18.2 Grundlage für das Tätigwerden und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen das Briefing des Kunden. Wird dieses mündlich erteilt, erstellen wir über dessen Inhalt einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung per E-Mail übersandt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem nicht innerhalb von 2 weiteren Werktagen nach Überlassung widerspricht.

18.3 Bei Online-Werbemaßnahmen schulden wir je nach Auftrag die Schaltung von Werbemitteln auf von mit dem Kunden verbundenen Vermarktungsunternehmen oder von Google vermarkteten Online-Medien Dritter (Desktop-/Mobilewebsites, Apps) sowie auf Youtube, Facebook und/oder Instagram. Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemitteln mit den im Auftrag vereinbarten Parametern/Konkretisierungen (Targeting, Channelauswahl etc.).

(1) Soweit nicht explizit im Auftrag anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten Websites im vereinbarten Umfeld/Channel und auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung. Ebenfalls kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden. Wir garantieren hierbei keine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern), Visits (Besuchen auf einer Domain/einem Social Media Profil), Page Impressions (Sichtkontakte je Website), Adlmpressions (Sichtkontakt je Werbemittel auf der Website), AdViews (Aufrufe der Internetseite/Social Media Profil, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist), AdClicks (Anklicken des geschalteten Werbemittels) oder eine bestimmte AdClick Rate (Verhältnis von AdViews und AdClicks).

(2) Soweit die für einen bestimmten Zeitraum vereinbarte Anzahl an Adlmpressions (z.B. Adlmpressions pro Einmalkampagne, Adlmpressions pro Monat) nicht erreicht wird, sind wir berechtigt, die Laufzeit der Kampagne entsprechend zeitlich zu verlängern.

(3) Die Ermittlung der generierten Vergütungseinheiten (Adlmpressions) erfolgt ausschließlich durch Kampagnenreports, die mittels des von uns bzw. des durchführenden Vermarkters verwendeten Ad-Servers erstellt werden. Da es durch das erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzen kommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen des Kunden für Korrekturen des Kampagnenreports nicht unmittelbar herangezogen werden.

(4) Wir behalten uns vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen der Vermarkter/Publisher (insbesondere von diesen vorgegebenen Werberichtlinien) oder unseren Interessen selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Wir werden den Kunden über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.

18.4 Bei Google Ads-Werbemaßnahmen schulden wir je nach vereinbartem Umfang neben der Verwaltung des vereinbarten GoogleAds Tagesbudgets, die Erstellung eines GoogleAds-Kontos und bzw. falls bereits ein GoogleAds Konto besteht nur die laufende Änderung/Anpassung des erstellten bzw. bestehenden Kontos mit dem Ziel der Optimierung (d.h. einer Verbesserung der Key-Performance-Werte wie z.B. Anzeigenrang, Klickrate). Wir können jedoch keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung geben, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird, soweit das GoogleAds Konto von uns erstellt wurde, das Konto geschlossen. Ein bereits bestehendes Konto des Kunden wird wieder auf den Ausgangszustand vor Auftragsbeginn zurückgestellt und das alleinige Zugriffsrecht an den Kunden zurückgegeben.

18.5 Bei Suchmaschinenoptimierung schulden wir die Bearbeitung bzw. Erstellung der Webseite des Auftraggebers mit dem Ziel, dass diese Erstellung/Änderungen dazu führen, dass die Webseite in der Suchmaschine Google zu hohen Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt („Optimierungsmaßnahmen“). Die Parteien stimmen dafür zu Anfang des Vertrags die angestrebten Ziele (definierten Suchbegriffe/Suchbegriffskombinationen) ab und der Anbieter teilt dem Kunden die geplanten Optimierungsmaßnahmen im Rahmen eines persönlichen Angebots mit.

(1) Das persönliche Angebot kann sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google Algorithmus, Änderung des Wettbewerbsumfelds des Kunden, Umplanung nach Absprache etc.) jederzeit ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen vorgenommen werden, steht dabei in unserem alleinigen Ermessen. Wir sind nicht verpflichtet, sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. im persönlichen Angebot aufgeführten Leistungen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggf. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budget auch ganz entfallen.

(2) Wir werden dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Kundens nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände die Aufgabe ausführen.

(3) Wir können jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme bzw. Verbesserung der Webseite des Kunden in den Google-Suchlisten führt. Wir werden dem Kunden die an der Webseite geplanten Textänderungen vorab in Textform mitteilen. Soweit der Kunde nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht, gelten diese als freigegeben. Eine spätere Rücknahme der Änderung bleibt möglich.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19.2 Vertragssprache ist deutsch.

19.3 Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch unter larsbuculie.de/agb eingesehen werden.

19.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz.

19.5 Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

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